Flohmarktordnung des Jugendhauses Bo zur Regelung des Sommerflohmarktes
Stand 10.11.2023
Mit der Anmeldung zum Flohmarkt erklären sie sich mit den nachfolgenden Bestimmungen einverstanden und verpflichten sich, diese einzuhalten.
Marktzeiten
Der Flohmarkt findet an den Flohmarkttagen (siehe www.jugendhaus-bo.de/alle-termine.html) von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Heinrich-Schickhardt-Schule Bad Boll statt.
Mit dem Aufbau der Stände darf nicht vor 09:00 Uhr begonnen werden.
Die Standplätze müssen bis spätestens 14.45 Uhr abgebaut werden.
Bei Regen fällt der Flohmarkt aus. Wird bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse angegeben, erhalten sie (bis 20 Uhr am Vortag) Bescheid, falls der Flohmarkt ausfällt.
Die Standgebühr wird dann am jeweiligen Flohmarkttag von 9 bis 10 Uhr oder in der Folgewoche zu den Öffnungszeiten des Jugendhauses (s. www.jugendhaus-bo.de) zurückerstattet. Standgebühren, die nicht in der Folgewoche abgeholt werden, verfallen. Es besteht außerdem die Möglichkeit persönlich, per E-Mail oder telefonisch auf den Folgetermin umzubuchen. Dabei können die zugesicherten Standplätze leider nicht mehr garantiert werden, da es möglich ist das der jeweilige Platz für den Folgetermin schon vergeben ist.
Die Verkäufer sind dazu angehalten auf den Lehrerparkplätzen oder an den von uns eingewiesenen Stellen zu parken. Der Schulhof selbst, als auch die Feuerwehrzufahrten und die Wendeplatte darf nicht befahren werden.
Der Betreiber behält sich den Ausschluss von Personen die diese Vorschrift missachten von der Teilnahme an weiteren Flohmärkten vor.
Standplätze
Die Standplätze sind auf dem gesamten Flohmarktgelände mit dem Namen des Verkäufers auf dem Boden markiert. Die Verkaufstische und eventuell Stühle müssen vom Verkäufer selbst mitgebracht werden.
Die Standplätze werden vom Jugendhaus Bo im Voraus vergeben.
Ist ein Standplatz bis 10 Uhr des jeweiligen Flohmarkttages nicht belegt, kann das Jugendhaus Bo den Stand neu vergeben. Der Anspruch des ursprünglichen Standplatzinhabers verfällt.
Der Standplatzinhaber hat den Standpatz vor dem Verlassen zu säubern. Gegenstände dürfen nicht zurückgelassen werden. Der Betreiber behält sich den Ausschluss von Personen die diese Vorschrift missachten von der Teilnahme an weiteren Flohmärkten vor.
Warenangebot
Zum Marktverkauf sind nur Gebrauchtwaren aller Art zugelassen. Der Verkauf von Neuwaren ist untersagt. Von der Beschränkung ausgenommen sind Hobbyerzeugnisse von Privatpersonen, die ihre Erzeugnisse selbst anbieten, sowie Waren, die aufgrund atypischer Umstände, wie besonderen Alters, langjähriger Lagerungsdauer oder starker Überalterung, Gebrauchtwaren gleichzusetzen sind.
Nicht erlaubt ist auch der Verkauf von Gegenständen, deren Handel aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen beschränkt oder untersagt ist (z.B. Lebensmittel, Waffen bzw. Gegenstände die unter das Waffengesetz fallen, Tiere, nationalsozialistische oder pornographische Artikel), ferner von Kraftfahrzeugen, Gegenständen des Wochenmarktverkehrs nach § 67 der Gewerbeordnung, sowie alle Art von Militaria.
Die Einhaltung aller relevanten gewerberechtlichen Vorschriften ist von der Betriebsfirma zu gewährleisten.
Geschicklichkeits- und Glücksspiele jeder Art sind verboten.
Es dürfen keine Speisen und Getränke verkauft werden.
Gebühren und Anmeldung
Pro Meter wird eine Gebühr von 7€ fällig. Für Kinder und Jugendliche kostet ein Meter 5€. Die gesamte Nutzfläche darf eine Tiefe von zwei Metern nicht überschreiten.
Das Anmeldeformular ist im Jugendhaus Bo und auf der Homepage www.jugendhaus-bo.de erhältlich. Das Anmeldeformular muss bis spätestens 2 Tage vor dem Flohmarkt, dem Jugendhaus vorliegen.
Eine weitere Möglichkeit der Anmeldung besteht in der Anmeldung per Mail. Hierbei muss der Käufer alle notwendigen Daten die im Anmeldeformular erfragt werden angeben.
Die Standgebühr muss bei direkter Anmeldung im Jugendhaus vor Ort bezahlt werden. Bei Anmeldung per Mail wird die Standgebühr am Flohmarkt eingesammelt.
Haftpflicht und Versicherung
Das Betreten des Flohmarktes geschieht auf eigene Gefahr. Das Jugendhaus Bo haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den Marktbetrieb als solchen verursacht werden.
Mit der Platzzuweisung wird keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit der von den Standplatzinhabern eingebrachten Waren, Geräte und dergleichen übernommen. Der Abschluss von Versicherungen ist den Standplatzinhabern überlassen. In der gleichen Weise ist die Haftung für außerhalb des Flohmarktes abgestellte Fahrzeuge mit und ohne Waren ausgeschlossen.
Die Standplatzinhaber haften für sämtliche Schäden, die sich aus der Vernachlässigung ihrer Pflichten zur Beaufsichtigung ihres Personals und aus den von ihnen verursachten Verstößen gegen diese Flohmarktordnung ergeben.
Marktaufsicht
Die Marktaufsicht trifft die für einen geregelten Marktablauf notwendigen Entscheidungen. Das Nichtbeachten von Anordnungen der Marktaufsicht führt zum Ausschluss vom Marktbetrieb.